Der heutige Tag kann wohl wahrlich als historisch bezeichnet werden: Am 18.März 2009 ist das bis dato in Deutschland stehende Bankgeheimnis de facto abgeschafft worden. De jure besteht es zwar noch, aber unter Berücksichtigung der wohl minimalsten Hürde "wenn ausreichende Hinweise auf Fehler bei der Steuererklärung vorliegen" kann kaum einer mehr von einem Bankgeheimnis sprechen.

Alleine die Tatsache, dass die Finanzämter selber massenhaft falsche Steuerbescheide schreiben ( fast 20% aller Steuerbescheide vom Finanzamt gelten als fehlerhaft! ) lässt somit erahnen, dass es sich damit nur um einen weiteren Gummiparagraphen handelt, der den Bürger zum durchsichtigen Zahlungsverpflichteten degradiert. Wenn noch nicht mal der Fiskus selber Durchblick bei der Steuerberechnung hat, wie sollen das dann erst ganz normale Bürger -die keine spezialisierten Fachleute sind- schaffen?

Somit dürfte klar sein, dass diese Entscheidung vom Bundesfinanzhof einen Persilschein für Kontodurchsuchungen und Kontodurchleuchtungen durch die Finanzämter darstellt. – Einen Fehler findet man doch mit hoher Wahrscheinlichkeit in jeder Steuererklärung. Und sei es nur, dass man eine andere Strecke zum Arbeitsplatz angegeben hat, als es das Finanzamt (in seiner unermesslichen Weisheit…) ausgerechnet hat. – Dies könnte somit bereits zu einer völligen Durchleuchtung aller Konten eines Bürgers führen. Unschuldsvermutung? Recht auf Datenschutz? Geschättsgeheimnis? Das war einmal…

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