Bei einer Anfrage gibt es eine Abmahnung!


Bislang war die Ausgangslage relativ klar: Wer anderen unaufgefordert ein Angebot per Telefon oder Email und fax macht, kann unter bestimmten Bedingungen abgemahnt werden. Soweit auch verständlich, denn der ganze Akquise-Kram wird ja immer stärker und lästiger.

Was aber jetzt aus meiner Sicht wirklich für Überraschung sorgt, ist dass sogar schon eine Anfrage (ich will also mein Geld eventuell einem anderen geben, weil ich Produkte von ihm kaufen möchte) abmahnfähig ist !

Kaum vorstellbar, aber Realität in Deutschland ! Ich kann bei so einer Rechtsprechung echt nur noch den Kopf schütteln. Was das mit Lebenswirklichkeit zu tun haben soll möge mir bitte mal einer erklären. Es wird echt immer verrückter. Zieht diese Traumtänzer bitte aus dem Verkehr! Es werden fundamentale Grundsätzlichkeiten des Wirtschaftslebens somit quasi kriminalisiert. Das kann doch echt nicht wahr sein! Wo leben wir denn???

Was mich vielmehr schockiert: Es handelt sich nicht um irgendein Amtsgericht, sondern um den Bundesgerichtshof! Zwar bezieht sich diese Regelung glücklicherweise "nur" auf Email- und Fax-Anfragen, aber die Tendenz alleine sollte schon Anlass zum Grübeln geben. Was kommt denn als nächstes??

Zumal es meiner Meinung nach eh ein Widerspruch in sich ist, da dieses Urteil nicht anwendbar ist auf Unternehmen, die auf Ihrer Internetseite eine Email oder Faxnummer angegeben haben und somit aus Sicht der Richter Ihre Zustimmung für eine Kontaktaufnahme gegeben haben. Aber es kommt noch besser: Selbst diese Zustimmung würde dann wieder nicht gelten, wenn der Empfänger nicht davon ausgehen kann, das eine Kontaktaufnahme erfolgen würde. – Häää?? Wie soll denn einer das im voraus ersehen können? Eine funktionierende Glaskugel scheint ja offensichtlich nur beim BGH vorhanden zu sein…

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