Endlich! Wenn die Callcenter-Drücker Privatpersonen beim nächsten Mal zuhause anrufen und Ihre Telefonnummer unterdrücken kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Grundsätzlich muss also ein Einverständnis des Angerufenen vorliegen, wenn ein Unternehmen zu diesem telefonisch Kontakt wegen Akquise aufnimmt. Das bezieht sich allerdings bis dato nur auf die Kontaktaufnahme von Unternehmen mit Privatpersonen. Die Telefonakquise von Unternehmen zu Unternehmen geht weiterhin (unter bestimmten Bedingungen).
Weiterführende Infos gibt es hier und hier.
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